Muster-Belehrung
nach § 136 StPO
Diese Vorlage fasst die wesentlichen Belehrungspunkte für die erste Beschuldigtenvernehmung in einer klaren Reihenfolge zusammen. Sie kann vor Ort ausgefüllt, zur Akte genommen und bei Bedarf ausgedruckt werden. Die Formulierungen sind bewusst einfach gehalten, damit die Belehrung vollständig, nachvollziehbar und dokumentierbar bleibt.
1. Grunddaten nach oben
2. Eröffnung des Tatvorwurfs nach oben
3. Belehrung über Rechte nach oben
Ich belehre Sie jetzt als beschuldigte Person.
Sie haben das Recht, zur Sache zu schweigen. Das bedeutet: Sie müssen sich zum Tatvorwurf nicht äußern.
Sie dürfen Angaben machen und sich gegen den Tatvorwurf verteidigen. Sie dürfen aber auch ganz oder teilweise schweigen.
Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Sie haben jederzeit das Recht, auch schon vor dieser Vernehmung, einen Verteidiger oder Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu befragen.
Verteidigerkontakt
4. Pflichtverteidiger nach oben
Sie können unter den Voraussetzungen des § 140 StPO beantragen, dass Ihnen ein Pflichtverteidiger bestellt wird.
Ein Pflichtverteidiger ist kein Anwalt nur für Mittellose. Ihre finanziellen Verhältnisse sind für die Frage der Pflichtverteidigung nicht entscheidend.
Sie können grundsätzlich einen bestimmten Rechtsanwalt benennen, der Ihnen als Pflichtverteidiger beigeordnet werden soll.
Über den Antrag entscheidet nicht die Polizei, sondern das zuständige Gericht. Die Staatsanwaltschaft wird beteiligt.
Wird Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet, übernimmt zunächst die Staatskasse die Kosten. Im Falle einer Verurteilung haben Sie grundsätzlich die Kosten der Pflichtverteidigung zu tragen.
5. Beweisanträge und entlastende Umstände nach oben
Sie können jederzeit Beweiserhebungen zu Ihrer Entlastung beantragen.
Das kann zum Beispiel die Benennung von Zeugen, ein Alibi, die Vorlage von Unterlagen oder sonstige Beweise betreffen.
Im Falle einer Verurteilung können Ihnen grundsätzlich auch Kosten auferlegt werden, die durch Beweiserhebungen entstanden sind.
6. Schriftliche Äußerung und Täter-Opfer-Ausgleich nach oben
7. Erklärung der beschuldigten Person nach oben
8. Sonderfälle und Dokumentation nach oben
Spontanangaben / Gespräch vor Belehrung
Qualifizierte Belehrung
Sie wurden zuvor nicht oder nicht vollständig ordnungsgemäß belehrt. Ihre bisherigen Angaben dürfen deshalb grundsätzlich nicht gegen Sie verwendet werden. Auf diese bisherigen Angaben kann eine Verurteilung grundsätzlich nicht gestützt werden.
Sie entscheiden jetzt neu und frei, ob Sie Angaben machen möchten oder nicht.